Familienrecht – Ihr Anwalt in Bremen

Scheidung? Trennung? Unterhalt? Was erwartet Sie?

Das Familienrecht ist von allen Rechtsgebieten das emotional schwierigste. Eine Trennung oder sogar eine Scheidung ist für die betroffenen Familienmitglieder ein tiefgehender Einschnitt in ihr bisheriges Leben und oft in die finanzielle Situation. Deswegen ist es mir wichtig, nicht nur ein kompetenter Partner zu sein, sondern ein Begleiter in dieser emotionalen Ausnahmesituation. Um Schaden rechtzeitig bereits im Vorfeld zu begrenzen, ist anwaltlicher Rat schon in einer frühen Phase wichtig. Denn oft entsteht durch mangelnde Kenntnis über juristische Gegebenheiten und Zusammenhänge Streit über vermeintliche Fakten, die so nicht existieren. Meine Spezialisierung auf das Rechtsgebiet Familienrecht ermöglicht es mir, Ihnen als Anwalt eine kompetente Beratung für Ihr Anliegen in Bremen zu geben.

Als Fachanwalt für Familienrecht in Bremen unterstütze ich Sie mit meiner Erfahrung bei Ihrer Trennung, Scheidung oder Unterhaltsstreitigkeiten in allen Schritten: von der ersten telefonischen Beratung bis zur Gerichtsverhandlung.

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Meine Mandanten und Ihr Problem stehen immer im Mittelpunkt, und wir erarbeiten gemeinsam tragfähige Resultate zum Thema Unterhalt, Umgang, Sorgerecht und Zugewinnausgleich, Aufteilung des Haushaltes, und der Rentenanwartschaften. Die Arbeitsfelder mit dem Rechtsgebiet Familienrecht meiner Kanzlei in Bremen sind vielseitig: Sie schließen eine umfassende Beratung, außergerichtliche Vertretung, aber auch die Vertretung vor Gericht ein. Als Anwalt mit dem Tätigkeitschwerpunkt Familienrecht biete ich meinen Mandanten in meiner Kanzlei in Bremen eine umfassende Beratung und Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten.

Ein Anwalt für Familienrecht einer Kanzlei in Bremen ist mit solchen Problemstellungen bestens vertraut. Durch die umfangreiche Erfahrung bei der Bewältigung von Herausforderungen in diesem Rechtsgebiet, ist es ihm möglich, Ihre Ansprüche mit Nachdruck und zu Ihrer Zufriedenheit durchzusetzen.

Es sind Kinder involviert?

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Nie ohne einen Anwalt für Scheidungsrecht

Besonders, wenn Minderjährige betroffen sind, ist eine Scheidung tragisch. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Bremen lege ich Wert darauf, dass die Interessen Ihrer Kinder in dem Konflikt der Eltern beachtet werden.

Scheidungen können sehr emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen sein, die sich einmal nahestanden. Deshalb ist im Familienrecht nicht nur das Fachwissen eines Anwaltes gefragt, sondern eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenz und Gespür für die seelische Situation der Mandanten.

Auch wenn eine einvernehmliche Scheidung vorliegt oder es vordergründig nichts zu erstreiten gibt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt zu einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung in jedem Falle sinnvoll.

Wichtig ist, dass eine Rechtsberatung immer nur einen Partner beraten kann, niemals beide Seiten gleichzeitig! Auch dann nicht, wenn beide mit den Forderungen von Anfang an einverstanden sind. Bedenken Sie, dass Sie beim Familiengericht ohne Rechtsanwalt oder keine Anträge stellen können – und in diesem Fall auch keinen Scheidungsantrag. Ohne anwaltliche Vertretung können Sie einer Scheidung in Bremen nur zustimmen oder sie ablehnen.

Ihr Anwalt für Familienrecht in Bremen

Ich weiß: Bei einer Hochzeit möchte man nicht an eine mögliche Trennung denken. Ich helfe Ihnen als Rechtsanwalt für Familienrecht in Bremen bei der Gestaltung vorsorgender Regelungen durch einen Ehevertrag. Meine Kanzlei für Familienrecht berät Sie anwaltlich auch zu allen anderen juristischen Belangen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Durch die Arbeit als Anwalt im Rechtsgebiet Familienrecht verfüge ich über jahrelange Erfahrung bei der Lösung familienrechtlicher Problemstellungen und unterstütze Sie in meiner Kanzlei in Bremen kompetent in allen Bereichen des Familienrechts.

Sie haben Fragen zu Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung? Fragen Sie mich als Anwalt für Familienrecht! Auch wenn Sie Unterstützung bei Angelegenheiten vor Ämtern und Behörden benötigen, vertrete ich Ihre Interessen bei den Themenfeldern Adoption, Sorgerecht und Personenstand umsichtig und kompetent. Denn ich weiß, wie sensibel familienrechtliche Belange sein können.

Als Ihr Anwalt für Familienrecht in Bremen werde ich Sie tatkräftig unterstützen und Ihre Belange durchsetzen.

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Themen im Familienrecht

Ehevertrag

Bei einer Eheschließung möchten Sie selbstverständlich, dass die Beziehung hält. Leider gibt es dafür keinerlei Garantie und auch die Statistiken zeigen, dass knapp 40 % der Ehen in Deutschland geschieden werden. Deshalb sollten Sie im Vorfeld vorsorgen, damit Sie im Falle einer Scheidung neben der emotionalen Belastung nicht um Ihre Rechte kämpfen müssen. Häufig treten Fragen auf, weshalb es sinnvoll ist, einen erfahrenen Anwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht einer Kanzlei in Bremen zu beauftragen.

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Der Ehevertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch nach der Hochzeit geschlossen werden kann. Der Ehevertrag kann eine Scheidung vereinfachen, sollte sie später gewünscht werden. Ist dieser Vertrag umfänglich formuliert und besteht zusätzlich Einigkeit über die Vereinbarungen, dann muss sich das Ehepaar, bzw. deren Anwälte, nicht mehr über die einzelnen Punkte einigen. Das Interesse eines Ehevertrages liegt insbesondere auf dem finanziellen Ausgleich und gibt den Ehegatten die Möglichkeit, Klarheit über Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Rentenausgleich zu schaffen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht in Bremen berate ich Sie gerne.

Einvernehmliche Scheidung

Wer sich vor dem Altar das Ja-Wort gibt, hofft in der Regel darauf, bis ans Lebensende mit dem Ehepartner verbunden zu bleiben. Zur Unvorhersehbarkeit des Lebens gehört jedoch, dass solche optimistischen Pläne nicht immer von Erfolg gekrönt sind. Menschen und ihre Vorstellungen verändern sich und was einst harmonische Zweisamkeit bedeutete, kann sich schnell zum auslaugenden Alltagsstress wandeln. Wenn beide Partner schließlich feststellen, dass die Fortführung der Ehe ein aussichtsloses Unterfangen ist, kommt das Recht zur einvernehmlichen Scheidung ins Spiel. Diese Form der Scheidung bietet gegenüber ihrem bösen Zwilling den Vorteil, dass der Scheidungsprozess eher nicht in einen langwierigen Rosenkrieg ausartet.

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Entscheiden sich die beiden Ehepartner für eine einvernehmliche Scheidung, so sind sie gut damit beraten, sich erfahrene Unterstützung durch einen Anwalt in Bremen zu holen. Ich kläre Sie ausführlich zu den Scheidungsfolgen rund um Unterhalt, Vermögensaufteilung, Hausratsauflösung sowie Sorge- und Umgangsrecht Ihrer Kinder auf. Ich reiche den einvernehmlichen Scheidungsantrag beim dafür zuständigen Familiengericht ein und biete Ihnen auch die Möglichkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Das bedeutet, dass sich der gerichtliche Scheidungsprozess stark abkürzen lässt, indem bereits vorab schriftlich eine Einigung über die oben genannten Scheidungsfolgen erzielt wurde.

Güterrecht

Sie haben keinen Ehevertrag? Dann greift der gesetzliche Güterstand. Wissen Sie, was Ihnen in diesem Fall zusteht?

Unter dem Güterrecht versteht man die Organisation der vermögensrechtlichen Verhältnisse per Gesetz unter Eheleuten, die keine anderweitigen ehevertraglichen Vereinbarungen geschlossen haben. Der gesetzliche Güterstand ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Lassen Sie sich scheiden, findet in der Zugewinngemeinschaft der Ausgleich des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens statt. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht in Bremen unterstütze Sie, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie meine Rechtsanwaltskanzlei in Bremen und holen Sie sich eine telefonische Ersteinschätzung von Ihrem Anwalt für Familienrecht.

Immobilien-Auseinandersetzung und Vermögens-Auseinandersetzung

Im Laufe des Scheidungsprozesses werden unvermeidlich auch vermögens- und immobilienrechtliche Aspekte diskutiert. Sie besitzen ein gemeinsames Haus und/oder Sparkonto? Ihr Vermögen beinhaltet Unternehmensbeteiligungen? Welche Kreditverbindlichkeiten existieren? Ihr Ehepartner will das Haus verkaufen, Sie wollen es jedoch weiterhin nutzen? All diese Fragen bedürfen einer kompetenten Klärung, die am besten durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht durchgeführt wird. Ich setze mich dafür ein, dass Sie während des Scheidungsprozesses die Ihnen zustehenden Ansprüche durchgesetzt bekommen.

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Angenommen, Sie bringen in die Ehe mehr Vermögen als Ihr Partner ein. Zu einem späteren Zeitpunkt erwerben Sie gemeinsam eine Immobilie, deren Kaufpreis aber zum größeren Teil von Ihrem Vermögen beglichen wurde. Im Zuge des Scheidungsprozesses verlangt Ihr Partner Nutzungsrechte für die gemeinsame Immobilie, doch stehen ihm diese überhaupt zu? Als Rechtsanwalt in Bremen prüfe ich solche Fälle genau und analysiere auch mögliche Härtefallregelungen. Das bedeutet, dass ein Partner durch den Scheidungsprozess keiner unbilligen Härte ausgesetzt werden sollte, andernfalls stehen ihm zusätzliche Rechte zu. Welche Regelungen am Ende konkret greifen, werde ich Ihnen als Scheidungsanwalt gerne ausführlich erklären.

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Scheidung

Eine Scheidung bedeutet leider meistens: sehr emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal nahe standen. Aber sie sollte oder muss kein Anlass dafür sein, dass die Partner mit einem Rosenkrieg auseinander gehen. Eine Scheidung beim Familiengericht einzureichen, also zu beantragen, dass die Ehe geschieden und aufgelöst wird, ist nach dem Gesetz nur durch einen Anwalt möglich. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Wissen Sie, was Sie im ersten Schritt noch beachten müssen, um eine Scheidung einreichen zu können?

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In Deutschland müssen die Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben, um sich scheiden lassen zu können. Ganz einfach ist es, wenn dies seit einem Jahr in verschiedenen Wohnungen oder Häusern durchgeführt wird und beide ein voneinander unabhängiges Leben führen. Aber nicht immer ist dies problemfrei möglich. In der Praxis leben die Ehepartner noch oft in einer gemeinsamen Wohnung. Machen Sie sich keine Sorgen!

Der Gesetzgeber gibt nicht vor, dass beide Ex-Partner unterschiedliche Wohnstätten haben müssen. Das Getrenntleben wird auch dann akzeptiert, wenn man noch zusammenlebt, aber unabhängig voneinander haushaltet und wirtschaftet. Man kocht separat und teilt sich auch nicht mehr das Schlafzimmer – man spricht hier von „getrennt von Tisch und Bett“. Wichtig ist, dass mindestens ein Ehepartner nicht mehr willens ist, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen. Das Trennungsjahr beginnt übrigens dann, wenn einer der Partner seinen Trennungswunsch darlegt und die Trennung im Alltag umgesetzt wird.

Sie möchten Geld und Zeit sparen? Dann ist eine einvernehmliche Scheidung vielleicht eine Lösung für Sie. Ich als Anwalt für Scheidungsrecht berate Sie gerne, wann und unter welchen Umständen eine einvernehmliche Scheidung und auch ein gemeinsamer Anwalt für beide Parteien möglich ist.

Die Basis einer einvernehmlichen Scheidung ist, dass beide Eheleute die Scheidung wollen und auch bei allen mit der Scheidung zusammenhängenden Fragen kein Streit herrscht.

Das gerichtliche Scheidungsverfahren kann man zusätzlich verkürzen, wenn die sogenannten Scheidungsfolgen schon vorab verbindlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden. Sollten dabei einzelne Folgesachen streitig bleiben, können sie durch das Gericht vom eigentlichen Scheidungsverfahren abgetrennt werden. Sie werden dann gesondert verhandelt, sodass Ihre Scheidung unabhängig von ihnen vollzogen werden kann. Fragen Sie mich als Spezialisten für Scheidungsrecht, ob das in Ihrem Fall ebenfalls eine Option ist.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Sie möchten ein langes Gerichtsverfahren vermeiden? Dann besteht die Möglichkeit, vor Einreichung des Scheidungsantrags eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu treffen.

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Diese wird notariell beurkundet und sollte mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aus Bremen aufgesetzt werden. Mit dieser Vereinbarung kann man Folgendes festschreiben: die Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes, Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht, Auseinandersetzung von Rechten und Forderungen, Sorgerecht, Unterhaltspflicht, Umgangsrecht, Steuerfragen und gemeinsame Schulden etc. Vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Anwaltskanzlei in Bremen. Ich bin Ihr kompetenter Partner im Familienrecht.

Zugewinn

Mit dem Zugewinnausgleich hat der Gesetzgeber versucht, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die für klare wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den Eheleuten nach einer Trennung sorgen soll.

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Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung übersteigt. So steht Ihnen bei einer Scheidung die Hälfte des Überschusses als Ausgleich zu. Was Sie bekommen? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche ausrechnen und überprüfen, ob Ihr zukünftiger Ex-Partner auch seinen Verpflichtungen nachkommt. Meine Kanzlei in Bremen hat langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Familienrecht und berät Sie gerne. Rufen Sie mich als Rechtsanwalt an für einen telefonischen Erstkontakt.

Häufige Fragen

Braucht man einen Anwalt zur Scheidung?

Eine Ehe kann nur durch die Verhandlung vor einem Familiengericht geschieden werden. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Aus diesem Grunde besteht im Falle einer Scheidung immer eine Rechtsanwaltspflicht.

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Dinge zu regeln oder Entscheidungen zu treffen, dann entscheiden andere für Sie, so Sie keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erteilt haben. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens wichtige Entscheidungen treffen und auch die Patientenverfügung dient zur Wahrung des eigenen Selbstbestimmungsrechts bezüglich medizinischer Behandlungen.

In Deutschland sieht der Gesetzgeber das gemeinsame Sorgerecht als das bevorzugte Familienmodell. Das Sorgerecht wird nach der Heirat auf beide Eltern automatisch übertragen, wenn sie ein Kind bekommen. Sind die Eltern nicht verheiratet, erhält die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Aber auch das Familiengericht kann das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen, wenn es das Kindeswohl gefährdet sieht.

Als Grundlage der Berechnung des Zugewinns wird bei jedem der Ehepartner das Anfangs- mit dem Endvermögen verglichen. Der Zugewinn stellt die Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen dar. Anschließend wird durch einen Vergleich festgestellt, welcher der beiden Partner während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielte und dieser ist dann dazu verpflichtet, dem jeweils anderen die Hälfte seines Überschusses auszuzahlen.

Tobias Eicke, Rechtsanwalt in Bremen
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